Einreisebestimmungen & Massnahmen Frankreich in Bezug zu Covid-19

Mitgliederreise 2021 Elsass

Quelle TCS Schweiz Webseite


ACHTUNG!!!

  • Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen & Massnahmen jederzeit ändern können. Bitte informieren Sie sich kurz vor Reiseantritt nochmals über die neusten Bestimmungen und nötigen Dokumente.
  • Die nötigen Papiere/Dokumente/Tests sind von jeder teilnehmenden Person selber mitzubringen/mitzuführen. Der TCS Arosa ist nicht verantwortlich.
  • Die aktuellsten Einreisebestimmungen finden Sie hier.....

 

KURZ ZUSAMMENGEFASST (Stand 06.08.21)

  • Die Schweiz ist derzeit als grün eingestuft. Die Bedingungen für die Einreise nach Frankreich sind daher wie folgt:

    • Ausfüllen und mitführen des offiziellen Selbstdeklaration/Absichtserklärungsformular.
    • Vorweisen des Covid-Zertifikat. Es gibt eine gegenseitige Anerkennung des europäischen digitalen "grüner Pass" und dem Schweizer Covid Zertifikat
  • Für Personen die kein Schweizer Covid-Zertifikat vorweisen können:

    • Bei nicht geimpften Personen: Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der nicht älter als 72 Stunden ist (Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen). Für Korsika darf der Antigentest nicht älter als 48 Stunden sein.
    • Für vom Coronavirus genesene Personen: vorweisen eines positiven PCR- oder Antigentests, der mindestens 11 Tage und weniger als 6 Monate alt ist.
    • Bei geimpften Personen: kein Covid-Test. Die von Frankreich anerkannten Impfstoffe sind: Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Die Impfung muss vollständig sein, und zwar:
      • Bei Doppeldosis-Impfungen: Die 2. Dosis muss 1 Woche vor der Reise erhalten worden sein.
      • Für Einzeldosis-Impfstoffe: Die Dosis muss 4 Wochen vor der Reise erhalten worden sein.
      • Personen, die von Corona geheilt sind, erhalten bei der Impfung nur eine Dosis. Sie können 1 Woche nach Erhalt der Dosis reisen
  • Derzeit ist ein Gesundheitspass/Zertifikat erforderlich für:
    • Räume, Einrichtungen oder Bauwerke mit Besuchern: Zelte, Konferenzräume, Versammlungsräume, Theater, usw.
    • Einrichtungen, die für Ausstellungen bestimmt sind: Messen, Shows usw.
    • Unterhaltungseinrichtungen im Freien: Zoos, Vergnügungs- und Themenparks usw.
    • Indoor-Sportanlagen.
    • öffentliche kulturelle, sportliche, festliche oder Unterhaltungsveranstaltungen.
    • Aussen- und Innenveranstaltungen mit 1000 oder mehr Personen.
    • Nachtclubs.
    • Seit dem 21. Juli: für alle Freizeit- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 50 Personen
    • Ab 8. August: für Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Altersheime, medizinische und soziale Einrichtungen und bei Reisen mit Flugzeug, Bahn oder Fernbus.
  • Der Gesundheitspass kann in Papierform oder digital über die TousAntiCovid-Anwendung präsentiert werden. Er muss einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen Covid-19-Test, der weniger als 48 Stunden alt ist, oder eine Covid-19-Genesung enthalten.
    • Als Gesundheitspass oder "pass sanitaire" gilt ein Nachweis über die Impfung, ein negatives Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden, oder ein Nachweis über die Genesung einer Coronaerkrankung innerhalb der letzten 6 Monaten (in englischer oder französischer Sprache).
    • Laut Angaben der französischen Regierung sollen COVID-Zertifikate aus anderen europäischen Ländern auch mit ausländischen Apps vorgezeigt werden können. Zur Sicherheit empfehlen wir dennoch, immer einen Papierausdruck dabeizuhaben, der Ihren Impfstatus in englischer Sprache zeigt.
  • Maskenpflicht
    • Das Tragen einer Maske betrifft Personen ab 11 Jahren. Das Tragen der Maske wird im Freien empfohlen, ist aber nicht erforderlich, ausser in Situationen, in denen sich Menschen in unmittelbarer Nähe zueinander aufhalten, wie z. B. in Warteschlangen, auf Märkten, Flohmärkten, Schulen, Bahnhöfen etc.
    • Die örtlichen Behörden können auch das Tragen von Masken während der Stosszeiten in Fussgängerzonen oder belebten Einkaufsstrassen vorschreiben.
    • Angesichts der Zunahme der Covid-19-Fälle führen mehrere Regionen die Maskenpflicht im Freien wieder ein.
    • In geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen weiterhin Masken getragen werden.
Download
Selbstdeklaration-Englische Version (03.08.21)
09-06-2021-engagement-sur-l-honneur-vert
Microsoft Word Dokument 22.3 KB
Download
Selbstdeklaration-Französische Version (03.08.21)
09-06-2021-engagement-sur-l-honneur-vert
Microsoft Word Dokument 22.1 KB
Download
Deutsche Übersetzung
Deutsche Übersetzung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 411.0 KB