Quelle TCS Schweiz Webseite
ACHTUNG!!!
- Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen & Massnahmen jederzeit ändern können. Bitte informieren Sie sich kurz vor Reiseantritt nochmals über die neusten Bestimmungen und
nötigen Dokumente.
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Die nötigen Papiere/Dokumente/Tests sind von jeder teilnehmenden Person selber mitzubringen/mitzuführen. Der TCS Arosa ist nicht verantwortlich.
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Die aktuellsten Einreisebestimmungen finden Sie hier.....
KURZ ZUSAMMENGEFASST (Stand 06.08.21)
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Derzeit ist ein Gesundheitspass/Zertifikat erforderlich für:
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Räume, Einrichtungen oder Bauwerke mit Besuchern: Zelte, Konferenzräume, Versammlungsräume, Theater, usw.
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Einrichtungen, die für Ausstellungen bestimmt sind: Messen, Shows usw.
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Unterhaltungseinrichtungen im Freien: Zoos, Vergnügungs- und Themenparks usw.
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Indoor-Sportanlagen.
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öffentliche kulturelle, sportliche, festliche oder Unterhaltungsveranstaltungen.
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Aussen- und Innenveranstaltungen mit 1000 oder mehr Personen.
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Nachtclubs.
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Seit dem 21. Juli: für alle Freizeit- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 50 Personen
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Ab 8. August: für Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäuser, Altersheime, medizinische und soziale Einrichtungen und bei Reisen mit Flugzeug, Bahn oder
Fernbus.
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Der Gesundheitspass kann in Papierform oder digital über die TousAntiCovid-Anwendung präsentiert werden. Er muss einen Nachweis über eine vollständige Impfung,
einen Covid-19-Test, der weniger als 48 Stunden alt ist, oder eine Covid-19-Genesung enthalten.
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Als Gesundheitspass oder "pass sanitaire" gilt ein Nachweis über die Impfung, ein negatives Testergebnis, nicht älter als 48
Stunden, oder ein Nachweis über die Genesung einer Coronaerkrankung innerhalb der letzten 6 Monaten (in englischer oder französischer Sprache).
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Laut Angaben der französischen Regierung sollen COVID-Zertifikate aus anderen europäischen Ländern auch mit ausländischen
Apps vorgezeigt werden können. Zur Sicherheit empfehlen wir dennoch, immer einen Papierausdruck dabeizuhaben, der Ihren Impfstatus in englischer Sprache
zeigt.
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Maskenpflicht
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Das Tragen einer Maske betrifft Personen ab 11 Jahren. Das Tragen der Maske wird im Freien empfohlen, ist aber nicht erforderlich, ausser in Situationen, in denen sich Menschen
in unmittelbarer Nähe zueinander aufhalten, wie z. B. in Warteschlangen, auf Märkten, Flohmärkten, Schulen, Bahnhöfen etc.
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Die örtlichen Behörden können auch das Tragen von Masken während der Stosszeiten in Fussgängerzonen oder belebten Einkaufsstrassen vorschreiben.
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Angesichts der Zunahme der Covid-19-Fälle führen mehrere Regionen die Maskenpflicht im Freien wieder ein.
- In geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen weiterhin Masken getragen werden.